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BVerwG, 19.02.1993 - 5 B 4.93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anfechtbarkeit eines Beschlusses eines Oberverwaltungsgerichts durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 21.10.1992 - 6 S 704/92
- BVerwG, 19.02.1993 - 5 B 4.93
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 07.10.2015 - 21 K 146.15
Ausschluss der gewerblichen Grabpflege auf einem kirchlichen Friedhof
Der Ausschluss kommerzieller Erwerbsgärtner von einer gewerblichen Tätigkeit (Grabpflege) auf einem Friedhof der Kirche ist verfassungsgemäß (Anschluss an BGH, Urteil vom 18. November 1955 - V ZR 47/54 -, BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1979 - 7 B 8.79 - und OVG Berlin, Urteil vom 23. März 1995 - OVG 5 B 4.93 -).(Rn.40) (Rn.42).Darüber hinaus hat das Oberverwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 23. März 1995 - OVG 5 B 4.93 - (n.v.) die Rechtmäßigkeit einer kirchlichen Vorbehaltsklausel wie hier - mit der Folge, dass generell die friedhofsgärtnerische Tätigkeit von kommerziellen Gärtnern auf dem kirchlichen Friedhof und damit eine Ermessensentscheidung über die Zulassung im Einzelfall nicht in Betracht kommt - bestätigt.
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2016 - 12 N 81.15
Zulassung gewerblich tätiger Friedhofsgärtner (sog. Erwerbsgärtner) auf …
Insbesondere ist nicht schlüssig dargelegt, dass der Einfluss des Unionsrechts im vorliegenden Fall geeignet sein könnte, die rechtliche Würdigung abweichend von der grundlegenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 23. März 1995 - OVG 5 B 4.93 - nicht veröffentlicht) zugunsten des Klägers zu verändern, insbesondere der Bereich freier Selbstbestimmung des kirchlichen Trägers enger zu bestimmen sein könnte als in jener Entscheidung.